12.10.2026 | Vorarlberg Recht VEV möchte mehr Rechte für Eigentümer bei Grundstückswidmungen

Bislang gibt es keine rechtlichen Möglichkeiten für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, sich gegen Umwidmungen oder Nicht-Umwidmungen ihrer Grundstücke zu wehren - die VEV sieht in der Novelle des Raumplanungsgesetzes eine gute Gelegenheit, um endlich einen individuellen Rechtsschutz einzubauen - "was bei einem Strafzettel möglich ist, sollte auch bei Widmungen möglich sein"

 

Originaltext OTX

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